Für 2025 gibt es einige interessante neue Regeln in der Förderung von E-Bikes und E Lastenräder in Deutschland. Die Bundesregierung hat angekündigt, die steuerlichen Vorteile für E-Dienstwagen zu erweitern. Das betrifft auch E Bikes oder E Lastenräder, da diese auch als Dienstwagen gelten können. Unternehmen können nun die Investitionskosten für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge schneller steuerlich geltend machen. Das betrifft den Kauf und die Abschreibung. Hiermit lässt sich bei der Anschaffung eines neuen E Bikes oder Lastenrades viel Geld sparen.
Sonderabschreibung für Unternehmen und Selbstständige
Für neu zugelassene, vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge wird Unternehmen und Selbständigen ermöglicht, die Investitionskosten schneller steuerlich abzusetzen. Das gilt also für Unternehmen, d.h. für alle Selbständigen, Betriebe etc. Eine neue Sonderabschreibung wurde eingeführt, die über sechs Jahre gilt. Die Abschreibungen beginnen mit einem Satz von 40 Prozent, was zusätzliche Liquidität für Unternehmen schafft. Diese Regelung ist befristet und gilt für Anschaffungen, die zwischen 2025 und Dezember 2028 getätigt werden.
Zusätzlich gilt für 2025 die Steuerregelung für Dienst-E-Bikes, so das Arbeitnehmer, die ihr Elektro-Fahrrad auch privat nutzen, den daraus resultierenden Vorteil zu einem reduzierten Steuersatz versteuern können.
Steuerliche Förderung von E Bikes durch 0,25% Regel
Die 0,25 %-Regel für E-Bikes ist eine steuerliche Förderung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030. Sie bezieht sich auf die private Nutzung von Diensträdern, die entweder durch Gehaltsumwandlung oder zusätzlich zum Gehalt bereitgestellt werden. Dies sind die Hauptpunkte der Regelung:
Bemessungsgrundlage: Bei privater Nutzung eines Dienstrads wird der geldwerte Vorteil mit nur 0,25 % des Listenpreises versteuert.
Vergleich: Vor Einführung dieser Regelung lag die Bemessungsgrundlage bei 0,5 % für Dienstwagen mit Verbrennermotor und bei 1 % für klassische Dienstwagen.
Förderung: Ziel der Regelung ist es, die Nutzung von E-Bikes und Fahrrädern als Dienstfahrzeuge attraktiver zu machen und die Elektromobilität zu fördern.
Diese Regelung gilt bis Ende 2030 und bietet eine signifikante Unterstützung für Arbeitnehmer, die ein E Bike oder E Lastenrad als Dienstrad nutzen möchten.
Die Vorteile beim E Bike Leasing
Dank der sogenannten 0,25%-Regel und der Bruttoentgeltumwandlung können bis zu 35% des Kaufpreises gespart werden. Für Unternehmen ist dies sogar kostenfrei. Dein Arbeitgeber least das gewünschte E Bike oder E Lastenrad für dich. Ihr schließt einen Nutzungsüberlassungsvertrag (NÜV) ab, der es dir ermöglicht, das Leasingobjekt über 36 Monate zu nutzen. Dabei kann es durch auch gegen Kaskoschäden, Diebstahl und mehr abgesichert werden.
Während des Leasingzeitraums wird ein monatlicher Festbetrag automatisch von deinem Bruttolohn abgezogen. Die Einsparungen und die monatliche Nutzungsrate kannst du mit einem Leasing-Rechner ermitteln. Am Ende der Leasingzeit kannst du in der Regel wählen, ob du das Leasingobjekt zu einem geringen Prozentsatz übernimmst oder ein neues E Bike oder E Lastenrad nutzen möchtest.
Das betriebliche Mobilitätsleasing ist wie bei der Elektroroller Förderung eine Win-Win-Situation für Unternehmen und Arbeitnehmer. Durch die steuerliche Förderung können erhebliche Einsparungen erzielt werden. Gleichzeitig wird der Fokus des Unternehmens auf Nachhaltigkeit gelegt und die Arbeitgebermarke gestärkt. Die Einführung dieses Mitarbeiter-Benefits ist kostenneutral und mit minimalem Aufwand zu integrieren. Allerdings lohnt sich das Konzept nur für Unternehmen mit festangestellten Mitarbeitern; Zeitarbeitsfirmen sind normalerweise ausgeschlossen.
Für Arbeitnehmer kann sich der Arbeitsweg mit dem neuen Leasingobjekt doppelt lohnen. Auch für Diensträder, sogar für E Scooter kann die Kilometerpauschale steuerlich geltend gemacht werden, sodass pro gefahrenem Kilometer 0,30 € erstattet werden.
Förderung von E-Lastenfahrrädern in Deutschland

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Förderprogramme für E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger. Unternehmen können hier eine Fördersumme von bis zu 3.500 Euro pro Rad für gewerblich genutzte E-Lastenfahrräder erhalten. Die Lastenradförderung gibt es auch 2025 in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Dabei werden bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad, gefördert.
Steuerliche Vorteile: Auch hier gilt, das Arbeitnehmer, die ein E Lastenrad privat nutzen, können durch die 0,25%-Regel und die Bruttoentgeltumwandlung erhebliche Einsparungen erzielen, was zu bis zu 35% Rabatt auf den Kaufpreis führen kann.
Wie stellt man einen Förderantrag?
Der Förderantrag muss vor dem Kauf des Lastenrads eingereicht werden. Vor dem Antrag darf nur ein Angebot eingeholt werden; Bestellbestätigungen oder Rechnungen, die vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides von der BAFA datiert sind, führen zur Ablehnung des Antrags oder zur Rückforderung der Fördersumme.
Förderanträge können für 2025 eingereicht werden. Der genaue Ablauf ist im BAFA-Merkblatt beschrieben. Für den Antrag müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
Ein aktuelles Angebot zum Modell des E Lastenrades. Ein Produktdatenblatt des Lastenrads (nur erforderlich, wenn das Modell nicht in der Liste der förderfähigen Modelle enthalten ist, z. B. das neue Ca Go CS70, das dieses Jahr noch nicht in der Liste steht)
Eine Projektbeschreibung mit Angaben zum Einsatzzweck des Elektro Lastenrads.
Ein Nachweis zur gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit, wie eine Gewerbeanmeldung, die Zuweisung einer Umsatzsteuernummer oder eine Bestätigung des Steuerberaters
Bei Bewilligung des Antrags erhältst du einen Zuwendungsbescheid, nach dessen Erhalt das Lastenrad für dein Unternehmen angeschafft werden kann.
Städtische und kommunale Förderprogramme
Städtische Förderprogramme: Viele Städte und Gemeinden in Deutschland haben eigene Förderprogramme, um den Kauf von Lastenrädern zu unterstützen. Ein Beispiel ist das Förderprogramm der Stadt Verden, das im Jahr 2025 fortgesetzt wird und einen neuen Fördertopf in Höhe von 10.000 Euro bereitstellt.
In Bremen gibt es eine umfangreiche Förderung für Lastenräder zur Unterstützung emissionsfreier Transportmittel wie E Bikes. Bremen stellt 500.000 Euro für die Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern bereit. Privatpersonen, Vereine und Kleinstunternehmen können bis zu 50 % des Kaufpreises gefördert bekommen, mit einem Höchstbetrag von 1.000 Euro. Der Förderantrag muss vor dem Kauf des Lastenrads eingereicht werden. Bestellbestätigungen oder Rechnungen vor Erhalt des Zuwendungsbescheides führen zur Ablehnung des Antrags oder zur Rückforderung der Fördersumme. Anträge können für 2025 gestellt werden.
In Berlin gibt es das Förderprogramm LastenradPLUS, das von der Investitionsbank Berlin (IBB) und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unterstützt wird. Bis zu 2.000 Euro für Lastenräder und Transportanhänger, die gewerblich, freiberuflich oder gemeinnützig genutzt werden. Antragsberechtigt sind nur Berliner Unternehmen, Selbstständige und Vereine, die mindestens ein Lastenrad oder einen Transportanhänger für gewerbliche, freiberufliche oder gemeinnützige Zwecke anschaffen möchten. Der Antrag muss elektronisch gestellt werden und muss vor dem Kauf des Lastenrads eingereicht werden. Förderfähige Modelle sind elektrisch unterstützte Lastenräder und Fahrradanhänger.
In Hamburg gibt es verschiedene Förderrprogramme für Elektrofahrräder, um die Nutzung umweltfreundlicher Transportmittel zu fördern. Über das KfW-Umweltprogramm können Investitionen in Elektrofahrräder gefördert werden, die zur Verbesserung der Umweltsituation und zum Klimaschutz beitragen.

In Köln gibt es verschiedene Förderrichtlinien für E-Bikes, um die Nutzung umweltfreundlicher Transportmittel zu fördern. Köln hat ein Online-Förderportal eingeführt, über das Sie alle Schritte einer Projektförderung online durchführen können. Dieses digitale Verfahren ermöglicht es Ihnen, Anträge einzureichen, Mittel abzurufen und Verwendungsnachweise zu erbringen.
In Stuttgart gibt es mehrere Förderprogramme für E-Bikes und Elektro Lastenräder, um die Nutzung umweltfreundlicher Transportmittel zu fördern. Es gibt hier eine E-Zweirad Umweltprämie. Diese Prämie fördert den Kauf oder das Leasing von E-Bikes und E-Rollern, wenn gleichzeitig ein motorisierter Zweitakter außer Betrieb genommen wird. Die Prämie beträgt 300 Euro für ein E-Bike und 600 Euro für einen E-Roller. Und es gibt ebenfalls ein Förderprogramm E-Lastenrad. Dieses Programm unterstützt die Neuanschaffung von E-Lastenrädern für Familien und Alleinerziehende. Die Fördersumme beträgt 600 Euro, und es gibt einen zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus von 500 Euro, wenn im Haushalt in den drei Jahren nach der Auslieferung kein Auto angemeldet war.
In Frankfurt am Main gibt es derzeit keine Förderung für den privaten Kauf von Lastenrädern. Stattdessen fokussiert sich die Stadt auf die Unterstützung von Lastenrad-Sharing-Angeboten, um Menschen ohne eigenes Lastenrad Zugang zu umweltfreundlichen Transportmitteln zu ermöglichen. Aber für den gewerblichen, freiberuflichen oder gemeinnützigen Einsatz gibt es jedoch weiterhin Fördermöglichkeiten durch das Land Hessen. Das Land gewährt pauschale Förderbeträge von 500 Euro für Lastenräder ohne E-Motor und 1.000 Euro für Lastenräder mit E-Motor.
In Frankfurt am Main gibt es spezielle Förderprogramme für Kitas zur Unterstützung der Anschaffung von Lastenrädern. Kitas können für den Kauf eines neuen E-Lastenrads bis zu 2.500 Euro erhalten. Für Lastenräder ohne elektrische Unterstützung gibt es eine Förderung von maximal 1.250 Euro. Fahrradanhänger werden mit bis zu 400 Euro gefördert Staffelung: Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Satzung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen.
Wie in vielen anderen Bundesländern ist auch in Niedersachsen die Nachfrage nach Lastenfahrrädern sehr hoch. Aus diesem Grund werden weitere Anträge für das „Förderprogramm Lastenräder Niedersachsen“ entgegengenommen.
E Bike Förderung durch Stromanbieter
Einige Stromanbieter bieten Förderprogramme für den Kauf von E-Bikes an, um die Nutzung umweltfreundlicher Transportmittel zu fördern. Diese Programme können Zuschüsse oder Boni umfassen, die bei einem Wechsel zu einem Ökostromtarif angeboten werden. Es ist empfehlenswert, sich bei deinem Stromanbieter zu erkundigen, ob solche Angebote verfügbar sind.
Fazit und unser Tipp
Es gibt auch für 2025 verschiedene Förderungen durch Staat oder Kommunen für E Bikes oder E Lastenräder. Nutzen können diese Förderprogramme meist nur Unternehmen, Selbstständige, Kitas oder Vereine. Anders ist das beim E Bike Leasing durch den Arbeitgeber. Hierbei kommen auch Arbeitnehmer in den Genuss von fetten Zuschüssen. Auf jeden Fall, ob mit oder ohne Förderung sollte bei der Anschaffung eines E Bikes oder E Lastenrades genau hingesehen werden, wer das günstigste Angebot macht. Im großem E Bike Test werden die besten Modelle im Vergleich vorgestellt: