Der Abend war gut, der Weg nach Hause ist lang und an der nächsten Ecke steht passend ein E-Scooter. Warum nicht einfach aufsteigen, anstatt auf die Bahn zu warten? Ganz einfach: Weil dich diese Entscheidung deinen Führerschein kosten kann.
Viele Nutzer erliegen nachts einem fatalen Irrtum. Sie betrachten den E-Scooter als eine Art elektrisches Skateboard oder setzen ihn rechtlich mit dem Fahrrad gleich. Ein gefährlicher Trugschluss. Wer angetrunken auf den Roller steigt, landet extrem schnell in der Illegalität – mit weitreichenden finanziellen und rechtlichen Konsequenzen.
Darum gibt es keinen E-Scooter-Bonus
Um zu verstehen, warum die Polizei hier keinen Spielraum hat, reicht ein Blick in die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Dort ist unmissverständlich festgehalten: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Sie stehen rechtlich auf einer Stufe mit Autos, Motorrädern und Mopeds.
Wer glaubt, er könne wie auf dem Fahrrad bis zu 1,6 Promille straffrei ausreizen, irrt sich gewaltig. Für E-Scooter gelten exakt die Promillegrenzen des Pkw-Verkehrs.
Die Grenzwerte: Wann es teuer und wann es kriminell wird
0,5 Promille (Der Regelfall)
Wer seine Probezeit hinter sich hat und älter als 21 Jahre ist, darf die 0,5-Promille-Grenze nicht reißen. Fährst du unauffällig, hast aber zwischen 0,5 und 1,09 Promille im Blut, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Die Quittung: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
0,0 Promille (Für junge Fahrer)
Befindest du dich noch in der zweijährigen Probezeit oder bist unter 21 Jahre alt, gilt ein absolutes Alkoholverbot. Selbst das berühmte „eine kleine Bier“ vor der Fahrt ist tabu. Ein Verstoß bedeutet 250 Euro Bußgeld, einen Punkt, die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und ein teures, verpflichtendes Aufbauseminar.
Ab 0,3 Promille (Relative Fahruntüchtigkeit)
Hier beginnt das Strafrecht. 0,3 Promille sind schnell erreicht. Zeigst du bei diesem Wert bereits alkoholtypische Ausfallerscheinungen – etwa Schlangenlinien fahren, eine rote Ampel ignorieren oder wackelig abbiegen –, rutschst du von der Ordnungswidrigkeit in die Straftat (§ 316 StGB: Trunkenheit im Verkehr).
Ab 1,1 Promille (Absolute Fahruntüchtigkeit)
Ab 1,1 Promille ist das Gesetz blind für deine tatsächliche Fahrweise. Egal wie gerade du fährst: Du giltst als absolut fahruntüchtig. Neben einer empfindlichen Geldstrafe (gemessen in Tagessätzen deines Einkommens) droht dir der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis. Dein Pkw-Führerschein wird einkassiert und du bekommst eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, oft deutlich mehr. Ab 1,6 Promille folgt zudem zwingend die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), um den Führerschein überhaupt jemals zurückzubekommen.
Sanktionen im Überblick
| Verstoß / Promillewert | Rechtliche Einstufung | Strafe beim Erstverstoß |
| 0,0 Promille missachtet (Probezeit / unter 21) | Ordnungswidrigkeit | 278,50 € Bußgeld, 1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeit-Verlängerung |
| 0,5 bis 1,09 Promille (ohne Ausfallerscheinungen) | Ordnungswidrigkeit | 528,5 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
| Ab 0,3 Promille (mit Ausfallerscheinungen) | Straftat (§ 316 StGB) | Geld-/Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis (6-12 Monate Sperre) |
| Ab 1,1 Promille (mit oder ohne Ausfälle) | Straftat (§ 316 StGB) | Geld-/Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, ab 1,6 Promille zwingend MPU |
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de/e-scooter-promille/
Experten-Zitat:
„Ein E-Scooter ist kein Spielzeug, sondern ein Kraftfahrzeug. Die kleinen Reifen und der hohe Schwerpunkt erfordern volle Balance. Unter Alkoholeinfluss ist das nicht leistbar. Wer betrunken fährt, riskiert deshalb völlig zu Recht exakt dieselben Strafen wie am Steuer eines Autos – bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.“
– Konsens der Verkehrsrechtsexperten des ADAC.
Miet-Scooter: Das Zivilrecht schlägt doppelt zu
Die meisten E-Scooter auf den Straßen gehören Anbietern wie Tier, Lime, Voi oder Bolt. Wer einen Leih-Scooter betrunken nutzt, bekommt nicht nur Ärger mit der Polizei, sondern auch mit dem Vermieter. Alle Sharing-Anbieter verbieten Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss in ihren AGB rigoros.
Sobald der Anbieter durch die Behörden von der Trunkenheitsfahrt erfährt, folgen zivilrechtliche Konsequenzen. Dein Account wird in der Regel dauerhaft gesperrt. Einige Unternehmen verhängen bei groben AGB-Verstößen zudem empfindliche Vertragsstrafen. Geht der Scooter bei der Fahrt kaputt, zahlst du die Reparatur oder den kompletten Neupreis aus eigener Tasche.
Wenn es zum Unfall kommt: Der finanzielle Ruin
Kombiniert man die ohnehin wackelige Fahrdynamik eines E-Scooters mit einer verzögerten Reaktionszeit durch Alkohol, knallt es schnell. Verursachst du betrunken einen Unfall, wird aus der Trunkenheitsfahrt meist eine „Gefährdung des Straßenverkehrs“ (§ 315c StGB). Der Führerschein ist dann garantiert weg, und die Geldstrafen schnellen in die Höhe.
Noch bedrohlicher ist die versicherungsrechtliche Seite. Jeder E-Scooter braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung (die kleine Plakette hinten). Bei Miet-Scootern ist diese im Preis inbegriffen. Verursachst du allerdings volltrunken einen Schaden, greift die Versicherung zwar zunächst und zahlt das Unfallopfer aus – sie holt sich das Geld aber im Rahmen eines Regresses von dir zurück. Wegen grober Fahrlässigkeit können hier bis zu 5.000 Euro, in krassen Ausnahmefällen sogar die gesamte Summe von dir eingefordert werden.
Verletzt du eine andere Person schwer, haftest du am Ende mit deinem gesamten Privatvermögen für Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder lebenslange Rentenzahlungen.
Fazit
Ein E-Scooter verzeiht fahrphysikalisch ohnehin wenig Fehler – unter Alkoholeinfluss wird er unberechenbar. Der Gesetzgeber macht hier bewusst keinen Unterschied zum Auto, da die Gefährdung für den Fahrer und ungeschützte Fußgänger enorm ist. Wer nach zwei Bieren oder ein paar Cocktails den Roller per App entsperrt, riskiert nicht nur seinen Auto-Führerschein und Tausende Euro, sondern vor allem die eigene Gesundheit. Die goldene Regel bleibt bestehen: Wer trinkt, fährt nicht. Das Taxi, der Bus oder der Fußweg sind hier die einzig sicheren Alternativen.
FAQ: Häufige Fragen zur Promillegrenze auf dem E-Scooter
Darf ich den E-Scooter schieben, wenn ich betrunken bin?
Ja. Wenn du den E-Scooter nur schiebst und nicht fährst, giltst du rechtlich als Fußgänger. Achte jedoch darauf, dass du ihn sicher schiebst und niemanden im Straßenverkehr behinderst. Bei Sharing-Anbietern zahlst du für die Zeit des Schiebens natürlich trotzdem die Minutengebühr.
Verliere ich wirklich meinen Pkw-Führerschein für ein E-Scooter-Vergehen?
Definitiv ja. Ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) oder wenn du ab 0,3 Promille Ausfallerscheinungen zeigst, begehst du eine Straftat im Straßenverkehr. Die Gerichte entziehen in diesen Fällen routinemäßig die Fahrerlaubnis für alle Kraftfahrzeuge, was deinen Auto-Führerschein direkt einschließt.
Kann ich auch als Fahrradfahrer belangt werden, wenn ich den Scooter nutze?
Nein, die 1,6-Promille-Grenze für Fahrradfahrer findet bei E-Scootern absolut keine Anwendung. Es gilt das strenge Kraftfahrzeugrecht (0,5-Grenze bzw. 0,0-Grenze für Fahranfänger). Lass dich von den fehlenden Pedalen nicht täuschen.



